Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen)

I. Allgemeine Bedingungen

  1. Für alle Verkäufe und Lieferungen, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit für uns, soweit sie von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen bzw. ihnen widersprechen.

II. Preise, Frachtkosten

  1. Unsere Preise sind freibleibend. Wir sind berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen unserer Lieferanten können wir in entsprechendem Umfang an unsere Kunden weitergeben.
  2. Die Verpackung der bestellten Ware wird zum Selbstkostenpreis berechnet, teilweise werden die Verpackungskosten von der Busching GmbH Tankstellen- und Werkstattgeräte getragen.
  3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Halstenbek. Bei Sondervereinbarungen liefern wir frei Haus.

III. Gefahrenübergang, Versand

  1. Die Beförderung der Ware ab Lager Halstenbek geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  2. Sind keine Anweisungen für den Versand gegeben, so erfolgt er nach unserem billigen Ermessen, jedoch ohne Verpflichtungen für die kostengünstigste Verfrachtung.

IV. Lieferzeiten, Verzug, Nichterfüllung, Schadensersatz

  1. Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten, Teillieferungen sind zulässig.
  2. Bei Lieferverzug kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen, die 30 Tage nicht überschreiten soll. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer bezüglich der noch offen stehenden Lieferungen vom Vertrag zurücktreten.
  3. Anderweitige Ansprüche, insbesondere ein Ersatz des Verzugsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit unsererseits oder einer vorsätzlichen oder groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den Rechnungsnettowert der Ware begrenzt.
  4. Betriebsstörungen in Folge von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei Mobilmachung, Krieg, Brand, Energiemangel, Maschinenbruch, Streik und Rohstoffverknappung berechtigen uns, die Liefertermine aufzuschieben oder unsere Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar ohne jeden Abzug.
  2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 4% über dem dann gültigen Diskontsatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

VI. Eigentumsvorbehalt, Abtretung

  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
  2. Be- und Verarbeitung erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Rechnungswerts der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit fremder Ware steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der fremden Ware zu.
  3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen gegen den Dritt-Erwerber hiermit schon jetzt an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswerts der Fremdware zu dem der mitveräußerten Vorbehaltsware. Soweit uns nach der vorstehenden Regelung an der veräußerten Ware Miteigentum zusteht, erfolgt die Abtretung der Forderung entsprechend dem Miteigentumsanteil. Die abgetreten Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
  4. Der Käufer ist ausschließlich zur Veräußerung der Vorbehalsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Pfändung oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, mit seinen Kunden keine Kontokorrentvereinbarungen zu schließen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, Vorbehaltsware unverzüglich zurückzunehmen und Drittwerbern von der erfolgten Forderungsabtretung Kenntnis zu geben. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir nicht ausdrücklich anders erklären.
  6. Soweit von Drittwerbern an den Käufer Zahlungen auf an uns nach den vorstehenden Regelungen abgetretene Forderungen geleistet werden, nimmt der Käufer die Zahlungen treuhänderisch für uns entgegen.

VII. Gewährleistung

  1. Mängelrügen hinsichtlich der gelieferten Waren werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb der im HGB vorgeschrieben Zeit, spätestens aber binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zugehen. Bei versteckten Mängeln gilt dies innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vom Zeitpunkt der Entdeckung an.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtetet. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Soweit eine Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nach zwei Versuchen endgültig fehlschlägt, hat der Käufer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrags zu verlängern.
  4. Es wird keine Gewähr übernommen für Verschleißteile sowie für Schäden oder Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und Behandlung sowie Eingriffe Dritter verursacht sind.

VIII. Haftung, Verjährung

  1. Soweit im Vorstehenden nichts anders bestimmt ist, sind Ansprüche auf Vertragsstrafe, Schadensersatz aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Schäden bei Erfüllung der Gewährleistungspflicht.
  2. Liegt ein Fall der Ziffer 1 oder 2 vor oder fehlt einer Sache die von uns ausdrücklich über Ihre Vertragsmäßigkeit hinaus zugesicherte Eigenschaft, beschränken sich etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden auf maximal den doppelten Rechnungsnettowert der Ware.
  3. Alle Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln sowie alle Ansprüche, die unmittelbar mit den Mängeln im Zusammenhang stehen, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Empfang der Ware. Alle anderen Ansprüche verfallen binnen sechs Monaten seit Zugang der Rechnung für jene Lieferung, hinsichtlich welcher Ansprüche geltend gemacht werden.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Für alle sich aus dem Vertragsabschluss ergebenen Verpflichtungen gilt unsere Firma Busching GmbH Tankstellen- und Werkstattgeräte, Halstenbek als Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Pinneberg.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.